Patienten-Informationen

  • Ich habe ein Krankengymnastik-Rezept - was muss ich tun?

Sie sollten unmittelbar nach dem Erhalt der ärztlichen Verordnung Kontakt zu mir aufnehmen, damit das Rezept seine Gültigkeit nicht verliert. Mobil: 0176 - 346 957 12

  • Wie lange ist mein Rezept gültig?

Ein Rezept muss innerhalb von 14 Kalendertagen ab dem Ausstellungsdatum begonnen werden, bei Rezepten von BGs (Berufsgenossenschaften) innerhalb von 7 Tagen. Der Arzt kann jedoch eine kürzere oder längere Frist bestimmen, die er in das entsprechende Feld “spätester Behandlungsbeginn“ auf der Heilmittelverordnung (Rezept) einträgt. Rezepte sind nicht quartalsabhängig. Private Krankenkassen akzeptieren in der Regel auch einen wesentlich späteren Beginn.

 

Bitte vereinbaren Sie Ihre weiterführenden Termine frühestmöglich, damit keine unschönen Lücken im Behandlungsverlauf entstehen.

Bei einer Unterbrechung der Behandlung von mehr als 14 Tagen verliert die Verordnung ihre Gültigkeit und muss leider abgebrochen werden.

  • Ich muss einen Termin absagen, was tun?

Mein Anliegen ist es, für Sie die qualitativ bestmögliche Therapie anzubieten. Aus diesem Grund vereinbare ich mit Ihnen feste Behandlungstermine.

Durch versäumte oder zu kurzfristig abgesagte Termine habe ich meist keine Gelegenheit, die für Sie reservierte Zeit neu zu vergeben.

Deshalb sagen Sie bitte Termine, die Sie nicht wahrnehmen können, spätestens 24 Stunden vorher ab.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich Ihnen bei versäumten oder nicht mindestens 24 Stunden vorher abgesagten Terminen eine Ausfallgebühr in Höhe der für diesen Termin vorgesehenen Verordnungsleistung aufgrund der gesetzlichen Regelung gemäß § 252 BGB, § 611, Satz 3, SGB privat in Rechnung stelle.

Sollte ich den Termin kurzfristig an einen anderen Patienten vergeben können entstehen Ihnen selbstverständlich keine Kosten.

Diese Absagenregelung gilt unabhängig vom Grund einer Absage.

  • Was muss ich als gesetzlich kassenversicherter Patienten beachten?

Gesetzlich versicherte Patienten ab 18 Jahre, sofern sie nicht von der Zuzahlung befreit sind, müssen zu jedem Rezept eine Zuzahlung leisten. Diese Zuzahlungsbestimmungen sind vom Gesetzgeber festgelegt und gelten daher in allen Physiotherapie-Praxen gleichermaßen.
Die Zuzahlung setzt sich zusammen aus einer Pauschale (Rezeptgebühr) von 10,-€, die pro Rezept geleistet werden muss (nicht zu verwechseln mit der früheren Praxisgebühr) und einer 10%igen Eigenbeteilung an den Kosten der Behandlung.

Bitte bezahlen Sie die rezeptgebühr bis zu Ihrer letzten Behandlung.

 

Vollendet der Patient während einer Behandlungsserie sein 18. Lebensjahr sind von den noch verbliebenen Behandlungen 10% Zuzahlung zu leisten.

 

Physiotherapeuten sind in der Rezeptprüfpflicht, d. h. ich muss das Rezept auf Vollständigkeit und Richtigkeit prüfen. Sollten entsprechende Eintragungen fehlerhaft sein und somit nicht den Heilmittelrichtlinien entsprechen, muss es vom Arzt geändert werden. Die Änderungen müssen immer mit Unterschrift und Stempel des Arztes versehen werden, damit die Krankenkassen das Rezept zur Abrechnung akzeptieren.

Deshalb haben Sie bitte Verständnis, wenn ich gelegentlich ein vorgelegtes Rezept nicht ohne weiteres akzeptieren kann und dieses, durch Sie als Patient, nochmals Ihrem Arzt vorlegen muss.

  • Was muss ich als privatversicherter Patient bzw. Selbstzahler beachten?

Privatversicherte Patienten erhalten nach Abschluß, der auf dem Rezept ausgewiesenen Behandlung, eine für das Einreichen bei der PKV (Verband der Privaten Krankenversicherung e.V.) geeignete Rechnung. Die Preisliste kann auf Anfrage, vor dem Beginn der Behandlung, eingesehen werden.

 

Zu Beginn der Behandlung vereinbare ich mit Ihnen ein Honorar mittels Honorarvereinbarung. Die Höhe der von Ihnen zu entrichtenden Vergütung für die Behandlung ist Bestandteil des Behandlungsvertrages und unabhängig von der Höhe der Kostenerstattung durch Ihre private Krankenversicherung zu zahlen.

 

Sie sollten vor Behandlungsbeginn Kontakt mit Ihrer Krankenkasse aufnehmen, um den Kostenrahmen und eine eventuelle Eigenbeteiligung abzuklären. Diese ist abhängig von Ihrem vereinbarten Tarif.

  • Wie sind die Behandlungszeiten?

 Regelbehandlungszeiten gemäß Krankenkassen:

  1. Krankengymnastik          15 - 25 min
  2. Manuelle Therapie          15 - 25 min
  3. klassische Massage       15 - 20 min

Die Behandlungszeit bei mir beträgt ca. 20 min

  • Was ist wichtig für eine entspannte Behandlung?

Bitte kommen Sie rechtzeitig zu Ihren Behandlungen, um einen optimalen Ablauf sicherzustellen. Bringen Sie immer entsprechend Zeit mit und erscheinen Sie vorbereitet (passend gekleidet und gewaschen) und ausgeruht.

Falls Sie doch einmal verspätet sind, kann ich mich Ihnen leider nicht mehr der vollen Therapiezeit widmen, da die nachfolgenden Patienten sicher nicht gerne warten möchten.

 

Um eine ruhige und ungestörte Behandlung zu gewährleisten, bitte ich Sie, Ihr Mobiltelefon auszuschalten. Sollte dies aus persönlichen Gründen nicht möglich sein, sprechen Sie mich bitte an.

  • Muss ich etwas zum ersten Termin mitbringen?
  1. Ihre Heilmittelverordnung (Rezept)
  2. Befreiungsausweis (wenn Sie von einer Rezeptgebühr-Zuzahlung befreit sind)
  3. ärztliche Unterlagen (Befunde, Berichte o.ä., falls vorhanden)
  4. ein ausreichend großes Handtuch

Ihr Handtuch können Sie selbstverständlich für die Dauer Ihrer Therapie in der Praxis deponieren.

Empfehlenswert ist bequeme Bekleidung (Sporthose/T-Shirt).

Wenn nötig, werde ich die für die Behandlung relevanten Dokumente in der Praxis kopieren. Sie dienen lediglich der Dokumentation.

Meine Schweigepflicht ist Ihnen dabei gewiss!

  • Gibt es Parkmöglichkeiten?

Leider kann ich Ihnen keine Parkplätze im Hof anbieten, aber ringsherum stehen Ihnen diverse Parkmöglichkeiten mit Parkscheibe zur Verfügung (Bahnhofstraße, Wilhelmstraße, Netto- bzw. Rewe-Parkplatz, Tiefgarage).

  • Ich bekomme vom Arzt kein Rezept mehr, was kann ich tun?

Normalerweise müssen Sie ab dem letzten Behandlungsdatum 12 Wochen pausieren bis sie eine neue Verordnung bekommen können. Erscheint Ihrem behandelnden Arzt aber eine 12-wöchige Unterbrechung bei ihrem Krankheitsbild zu lange, kann er eine Verordnung außerhalb des Regelfalles ausstellen, damit ist die weitere Therapie gewährleistet. Bei chronisch kranken Patienten gibt es außerdem die Möglichkeit einer Langfristverordnung.

  • Termine bei mir nur nach Vereinbarung!

Es ist mir nicht möglich, während den Behandlungen Telefongespräche entgegenzunehmen oder persönliche Terminabsprachen zu treffen. Ich bitte Sie daher, mir eine Nachricht auf meinem Anrufbeantworter unter Angabe Ihres Namens und Telefonnummer zu hinterlassen. Ich rufe Sie schnellstmöglich zurück. Hierfür bitte ich Sie um Verständnis.

 

Grundsätzlich erreichen Sie mich in den Zeiten: Montags-Freitags von 8:00 – 18:00 Uhr

  • Für weitere Informationen zu Praxis, Rezepten, Behandlungen, Kursen oder Therapiemöglichkeiten sprechen Sie mich gerne persönlich an. Ich helfen Ihnen gerne weiter.

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